Begriff: Harmoniemusik

Zum Begriff:

Artikel: die
Sprache: deutsch

Beschreibung:

Unter Harmoniemusik im ursprünglichen Sinne versteht man eine Orchesterbesetzung aus Holz- und Blechbläsern, die ungefähr um 1770 entstand und besonders für Freiluftkonzerte oder Tafelmusiken eingesetzt wurde. Die übliche Besetzung bestand aus einem Bläseroktett (je zwei Oboen, Klarinetten, Hörner und Fagotte), das oft durch zusätzliche Bassinstrumente (Kontrafagott oder Kontrabass) oder weitere Bläser ergänzt wurde.

Die Harmoniemusik in diesem ursprünglichen Sinne ist nicht zu verwechseln mit Blasorchestern in Harmoniebesetzung, die vor allem in der Schweiz vielfach den Namen „Harmoniemusik“ tragen.
Letzte Änderung am 17. August 2012